Auf neue Gesetze haben Sie keinen Einfluss – auf eine erfolgreiche Vermittlung Ihrer Immobilie aber schon!
Für Vermieter gilt seit dem 1. Juni 2015 bei Wohnungsvermittlung das sogenannte „Bestellerprinzip“. Das bedeutet, dass die Maklerleistungen seitdem allein vom Vermieter zu tragen sind. Vermieter kennen und schätzen unser Angebot weil sie wissen, dass wir ihnen den gesamten organisatorischen Aufwand abnehmen.
Mit dem 23.12.2020 tritt das Bestellerprinzip auch für Immobilienverkäufer in Kraft. Das heißt, Verkäufer und Käufer teilen sich die anfallende Vermittlungsprovision des Maklers zu gleichen Teilen. Verkäufer & Vermieter, Käufer & Mieter überzeugen wir durch Engagement und Kompetenz unserer Dienstleistung.
Denn: Der Wert einer Dienstleistung hängt nicht davon ab, wer sie bezahlt. Sondern davon, welchen Nutzen sie bringt.
Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Immobilie.