Unsere Haupttätigkeit ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften.
Dabei sind wir zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was uns vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Unsere Kerntätigkeit bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete: Handelsrecht, Grundstücksrecht, Familienrecht und Erbrecht.