Volker Koppitz ist im Wesentlichen im verkehrsrechtlichen Bereich und im Vertragsrecht tätig. Hierzu gehören insbesondere (auch gerichtliche) Verfahren in Bußgeld- und Strafsachen sowie im Kaufrecht.
Weiterer Schwerpunkt ist die Beratung und Vertretung von Möbelhäusern sowie sonstigen kleinen und mittleren Unternehmen im Kauf- und Werkvertragsrecht.