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Rechtsanwaltskanzlei Müller-Blom

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Über uns

Vielfach ist es in arbeitsrechtlichen, insbesondere kündigungsschutzrechtlichen Angelegenheiten überhaupt nicht erforderlich, Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. In vielen Fällen kann man auch außergerichtlich mit dem Arbeitgeber verhandeln und auf diesem Wege eine gütliche Einigung erzielen. Wenn man gute Argumente hat und geschickt verhandelt, lässt sich auf diesem Wege oftmals viel problemloser eine Einigung in Form eines Vergleiches zustande bringen. Meine fast 30jährige Erfahrung ist, dass ein Arbeitgeber sich lieber außergerichtlich einigt, anstatt sich verklagen zu lassen. Nutzen Sie mit meiner Hilfe die häufig ungenutzte Verhandlungsbereitschaft ihres Vertragspartners, sei es Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Lassen Sie nach Möglichkeit den Versuch der Verständigung zu einvernehmlicher Lösung nicht ungenutzt, denn "man sieht sich immer zweimal im Leben".

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