Seit Beginn meiner jetzt über 20-jährigen Tätigkeit als selbstständige Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht habe ich mich auf den Schwerpunkt Familien- und Erbrecht konzentriert.
Heute arbeite ich fast ausschließlich auf diesen Rechtsgebieten.
Das Leben mit Familie, Kindern und freiberuflicher Tätigkeit ermöglicht mir einen ganz selbstverständlichen Bezug zu den Lebenssituationen und damit auch den Konfliktfeldern meiner Mandanten und Mandantinnen.
Konflikthafte und sehr belastende Lebenssituationen wie z. B. Trennung, Tcheidung, Kindeswohlgefährdung, Umgangsproblematiken und auch häusliche Gewalt benötigen im Mandat Raum für die Betroffenen.
Es bedarf nicht selten schneller Lösungen zur Gefahrenabwehr oder Abwendung wirtschaftlicher Nachteile.